Ulla Schmidt verschreibt Rationalisierung
Weitere Einschränkungen der Leistungen für Hautkranke drohen: Der Gutachterausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat auf Antrag eines pharmazeutischen Unternehmers beschlossen, kleine Packungseinheiten mit dem Wirkstoff Calcipotriol zur Behandlung der Schuppenflechte aus der Verordnungsfähigkeit zu nehmen. Die letzte Entscheidung liegt bei der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Folgt sie dem Votum des Sachverständigenausschusses, würde dies bei Menschen mit Schuppenflechte, die mit Calcipotriol behandelt werden, zusätzliche private Kosten von bis zu 120,-- Euro monatlich verursachen. Calcipotriol ist ein Vitamin-D3-Abkömmling, ein Wirkstoff, der standardmäßig in Salben gegen Schuppenflechte angewendet wird.
Nach Ansicht des Selbsthilfeverbandes für Menschen mit Schuppenflechte, Deutscher Psoriasis Bund e.V., ist es grotesk, dass auf Antrag eines Pharmaunternehmens der Leistungskatalog der Krankenkassen ausgehöhlt werden kann. Damit hätten Unternehmen direkten Einfluss auf die solidarische Krankenversicherung in Deutschland. Unverständlich ist dem Verband der Schuppenflechte-Kranken auch, warum solche Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. Und dies, obwohl das Bundesministerium für Gesundheit die stärkere Beteiligung, insbesondere von Patientenorganisationen, immer betont. Hintergrundinformationen können Sie anfordern.